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Bauplanung
 
Vor dem Bauantrag steht die Planung. Diese führt Ihr Architekt durch, der hierzu Planungshilfen braucht, um zu untersuchen, ob sich Ihre Bauwünsche auch durchführen lassen. Ist. z.B. das Grundstück geneigt, wird er eine Höhenaufnahme durchführen lassen. Wird das Grundstück so bebaut, daß auf mehreren Seiten Mindestgrenzabstände zu beachten sind, empfiehlt sich, eine großmaßstäbliche Kartierung im Maßstab 1:50 oder 1:100 anfertigen zu lassen. Auch eine Berechnung von bestimmten Bauwerks- oder Grundstücksmaßen lassen sich vorweg als Planungshilfen geben. Nach Abschluß der Planung ist der Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu stellen.
 
 
Ein wesentlicher Bestandteil ist der
Liegenschaftsplan (ehemals Lageplan zum Bauantrag)
 
Der Liegenschaftsplan (ehemals Lageplan zum Bauantrag) ist ein wesentlicher Bestandteil der Bauvorlagen (§ 60 Abs. 2 HBO - Hessische Bauordnung). Im Bauvorlagenerlass vom 15.10.2007 sind hierzu die Anforderungen geregelt.
 
Der Liegenschaftsplan besteht aus einem aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte und muss außer dem Baugrundstück die benachbarten und die sonstigen für die öffentlich-rechtliche Beurteilung bedeutsamen umliegenden Grundstücke sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen enthalten.
 
In Abstimmung mit dem Architekten wird im Liegenschaftsplan die Lage des Projektes innerhalb des Grundstücks maßstabsgerecht eingetragen und mit Maßketten vermaßt.
 
Für die Beurteilung und Genehmigung des Bauvorhabens wird die Höhenlage des Baugrundstückes nach der örtlichen Vermessung dargestellt.
 
Im Zuge eines Ortsvergleiches wird die Übereinstimmung des in der Liegenschaftskarte nachgewiesenen Inhaltes mit den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen überprüft. Fehlende Objekte werden vor Ort erfasst und in Rot im Liegenschaftsplan ergänzt.
Beispiel: Ausschnitt des zeichnerischen Teiles eines Liegenschaftsplanes:
Ausschnitt des zeichnerischen Teiles eines Lageplanes
First- und Traufhöhen
 
Bei der Schließung von Baulücken oder zur Berechnung von Abstandsflächen kann es notwendig sein, dass Ihr Planer First- und Traufhöhen von Nachbargebäuden benötigt.
Wir ermitteln für Sie die gesuchten Höhen.
 
Grobabsteckung
 
Ist die Baugenehmigung erteilt, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Dazu muss als erstes die Baugrube ausgehoben werden.
Zum Aushub der Baugrube benötigt der Polier die genaue Lage des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück. Wir legen die Lage der Aussenkanten des geplanten Gebäudes vor Ort fest und vermarken diese mit farblich markierten Holzpfählen und Farbzeichen.
Zusätzlich bringen wir in der Nähe der Baugrube einen Höhenfestpunkt an, mit dem der Polier die Aushubtiefe der Braugrube überprüfen kann.
 
Feinabsteckung
 
Zweckmäßigerweise und daher von den Behörden vorgeschrieben - wird das Bauprojekt auf dem Grundstück von einem Vermessungsingenieur abgesteckt. Nur so sind Sie sicher, daß die Stellung des Neubaues Ihren Planungen entspricht. Wir übertragen die Aussenkanten des Bauprojektes direkt auf die Schnurgerüste und kennzeichnen diese mit Nägeln und Farbe. Der Polier wird dann zwischen den Nägeln Schnüre spannen, die ihm die Lage der Gebäudeseiten anzeigen. Weiterhin geben wir in der Baugrube die geforderte Höhenlage in Form einer Markierung am Schnurgerüst an.
Nach Abschluß aller Arbeiten erhalten Sie von uns die benötigte Absteckungsbescheinigung und einen Absteckungsplan.
 
Gebäudeeinmessung
 
Viele Geldgeber- Sparkassen, Hypothekenbanken, Bausparkassen und sonstige Kreditinstitute - verlangen vor Auszahlung der Darlehen die Bescheinigung, daß das Gebäude innerhalb der Grenzen des Grundstücks errichtet worden ist. Voraussetzung hierfür ist die Gebäudeeinmessung nach Rohbauerstellung oder zumindest Errichtung des Erdgeschoßes. Diese dient Gleichzeitig der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften. Wir veranlassen für Sie, daß die Gebäudeeinmessung von einer Vermessungsstelle nach §15 des hessischen Vermessungsgesetzes durchgeführt wird.
 
Grenzanzeige
 
Wenn Sie z.B. einen Zaun oder eine Mauer errichten möchten, der Grenzverlauf aber für Sie nicht klar erkennbar ist, können wir Ihnen den Grenzverlauf anzeigen und signalisieren. Als Signalisierung des Grenzverlaufes werden hierbei Holzpfähle, Farbmarkierungen oder Schnureisen für den Straßenbau verwendet.
Erdmassenberechnung
 
 
Sie möchten wissen wieviel Erdmassen bei dem Baugrubenaushub abtransportiert oder bewegt wurden ?
 
Da in der Regel das Urgelände, vor dem Aushub der Baugrube, bereits für die Lageplanerstellung lage- und höhenmäßig vermessen wurde, ist der erste Schritt bereits getan.
Nach dem Aushub werden wir dann die Baugrube sowie die gelagerten Bodenmieten erneut vermessen.
 
Beide Aufnahmen werden dann, unter Verwendung spezieller Software, miteinander verglichen und die ausgehobenen- sowie die gelagerten Erdmassen berechnet.
 
 

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